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Wer sorgenfrei alt werden will, sorgt selber vor

Nach der Pensionierung droht ein massiv tieferes Einkommen. Wer seinen Lebensstandard halten will, muss rechtzeitig anlegen. Wie? Das erfahren Sie in Teil 5 unserer Vorsorge-ABCs.

Von Mark van Huisseling

S – Säulen 3a und b

Zur Säule 3b bloss einen Satz: Es handelt sich dabei um freie Beiträge, die der Sparer jederzeit wieder beziehen kann, und die nicht steuerlich begünstigt sind. Säule 3a dagegen ist eine gebundene Vorsorge, das heisst, der Anleger kann sie erst beim Erreichen des Pensionsalters auszahlen lassen; es gibt Ausnahmen, etwa den Kauf von Wohneigentum, Einkauf in eine Pensionskasse, Aufnahme der Selbständigkeit oder Auswanderung.

Wer eine Pensionskasse hat, in der Regel Arbeitnehmer, kann zurzeit höchstens 6826 Franken jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Sparer ohne zweite Säule, oft Selbständige, liegt die Obergrenze bei 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens oder 34’128 Franken.

Einlagen in die dritte Säule macht man nicht wegen der Verzinsung, diese ist gegenwärtig unerheblich, sondern wegen der Steuerersparnis (sehen Sie auch «Grenzsteuersatz»). Sparbeiträge können, je nach Bank oder Versicherung, in Anlagefonds investiert werden; achten Sie dabei auf niedrige Gebühren. Ab zirka 60’000 Franken rechnet es sich, ein weiteres Konto zu eröffnen, damit der Bezug später gestaffelt werden kann. Dies reduziert die Progression der Steuer.

T – Tragbarkeit

Man denkt möglicherweise, das sei ein Problem, mit dem sich jüngere Leute herumschlagen müssen. Doch Bankberater schauen bei Kunden jeden Alters genau hin, wenn es um die Finanzierung von Wohneigentum geht.

Was dazu führen kann, dass Hypothekarschuldnern beim Erreichen des Pensionsalters der benötigte Kredit nicht verlängert wird. Und sie also ihr Wohneigentum verkaufen und verlassen müssen.

Die Rechnung geht so: Fünf Prozent kalkulatorischer Zins, ungeachtet der Tatsache, dass die Zinsen zurzeit bei einem Prozent liegen und vorläufig dort bleiben dürften, plus ein Prozent Amortisation oder Nebenkosten. Macht sechs Prozent. Diese hypothetische Zinslast wiederum darf nicht höher sein als ein Drittel des Bruttoeinkommens.

Es gibt Möglichkeiten, die Hypothek dennoch zu bekommen. Wenn Vermögen vorhanden ist. Oder die Liegenschaft höher belehnt werden kann und der so frei werdende zusätzliche Kreditbetrag der Bank für die Zinszahlung der kommenden Jahre überlassen wird. Mit dem Ergebnis, dass die höhere Schuld auf allfällige Erben überwälzt wird. Frühzeitig auszurechnen, ob man sich sein Wohneigentum im Alter noch leisten kann respektive zu entscheiden, ob man das noch will, ist zwingend.

U – Umwandlungssatz

Wieder ein wenig aussagekräftiger Begriff, hinter dem sich eine grosse und wenig erfreuliche Geschichte versteckt. Es geht um die Rentenberechnung aus der beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule. Ursprünglich betrug der Umwandlungssatz 7,2 Prozent, das bedeutet 7200 Franken Jahresrente je 100’000 Franken angespartes Kapital. Seit der ersten Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge BVG von 2006 wurde dieser auf die heute geltenden 6,8 Prozent gedrückt. Der Bundesrat schlug in der Vorlage Altersvorsorge 2020 vor, auf 6 Prozent zu gehen, wegen stark gefallenen Zinsen, doch das Stimmvolk hat das abgelehnt.

Viele Versicherer halten selbst diesen Wert aber immer noch für zu hoch, fänden 5,1 Prozent angebracht. Ein Versicherter, der beim Erreichen des Pensionierungsalters 500’000 angespart hat, würde so statt 34’000 noch 25’500 Franken jährlich aus der zweiten Säule erhalten. Dazu kommt die AHV. Dass das vielen Pensionierten nicht reicht, ist klar. Was dagegen getan werden kann? Sehen Sie etwa Kapitalbezug.

V – Value-Investor-Ansatz

Bei der wertorientierten Anlage handelt es sich um eine von vielen Strategien. Der Value-Investor sucht Wertpapiere aufgrund des realwirtschaftlichen Gegenwerts aus. Das heisst, er entscheidet sich beispielsweise für Aktien, deren Preis-/Wertverhältnis er als günstig sieht. Dies in der Überzeugung, dass Abweichungen vom «richtigen» Kurs bloss kurzfristig bestehen, weil die Märkte im Grunde effizient sind und somit spätestens mittelfristig der Kurs unterbewerteter Aktien steigen müsse. Der Value-Investor ist ein Stockpicker, der auf einzelne Werte setzt und davon ausgeht, den Markt schlagen zu können.

Helge Müller von Genève Invest, ein unabhängiger Vermögensverwalter und Auftraggeber dieser Artikelreihe, wählt für seine Kunden solche Aktien aus. Im Gegensatz zu vielen Banken und Vermögensverwaltern verzichtet er auf Indexfonds oder ETFs, weil es dafür keinen Berater brauche, und auch auf aktiv bewirtschaftete Fonds, weil die grosse Mehrheit solcher keinen «Added Value» liefert, sondern bloss mehr kostet. Bei der Auswahl von Einzelaktien achtet er auch auf deren Dividendenrenditen.

Wichtiger aber seien «Aktien im Gesamtkontext des Portfolios, die eine hohe Marktrobustheit aufweisen. Die einem auch in schwierigen Marktsituationen outperformen und in Rezessionsphasen, salopp ausgedrückt, nicht um die Ohren fliegen», sagt er. Zwei Beispiele: In der Medizintechnik die Firma Edwards Lifesciences, die seit den 1950er verschiedene Herzklappen-Rekonstruktions-Produkte erfunden hat. Oder das Unternehmen MSCI, das die Rechte an den Börsen-Indices hält.

Helge Müller von Genève Invest über sichere Anlagen.

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Genève Invest managt einen speziell auf Renten ausgerichteten Fonds, der regelmässige Zinseinkünfte sicherstellt. Ihre Investitionen fliessen dabei schwerpunktmässig in Anleihen von mittelständischen Unternehmen aus Ländern mit einem AAA-Rating. Im Gegensatz zu Aktien unterliegen Anleihen weniger Kursschwankungen, was eine verlässlichere Rendite ergibt. Der Fonds von Genève Invest strebt eine Rendite von 6 % p.a. über eine mittlere Laufzeit von 5 bis 7 Jahren an.

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Dieser Beitrag wurde durch Commercial Publishing von Tamedia für unseren Kunden Genève Invest erstellt.